napisał(a) jola1212 » 11.07.2008 13:43
Takie informacje znajduja sie na forum niemieckim:
Welche Führerscheine bzw. Bootspatente benötigt man ?
Als deutscher Staatsbürger benötigt man entweder den Sportbootführerschein See oder das vom kroatischen Staat vorgesehene kroatische Bootspatent - welches Befähigungsnachweis genannt wird. Der deutsche Sportbootführerschein Binnen ist nicht ausreichend, ebenso wenig das Bodensee Schifferpatent !
Als Österreicher benötigt man den FB 2 - FB 4 oder das Kroatische Patent A / B oder C
Bisher durfte man in Kroatien Boote bis 5führer PS scheinfrei führen, was nun aber nicht mehr so ist!
Grundsätzlich sind seit 1.01.2006 alle motorgetriebenen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig !
Für kleine Boote wurde der Befähigungsnachweis der Kategorie A eingeführt, welcher zum Führen motorisierter Boote wie folgt berechtigt:
- bis 7m Länge
- eine Motorisierung bis 15 KW
- bis 6 Seemeilen Entfernung von der Küste bzw. einer Insel
Für Boote/Yachten darüber hinaus (bis 30 BRZ) ist der Schein der Kategorie B erforderlich!
Da der Lernaufwand für den Kategorie A unwesentlich geringer ist als für den Kategorie B, ist ein Erwerb des Kategorie B empfehlenswert, da dieser auch die UKW-Seesprechfunkberechtigung (für Charteryachten Pflicht!) beinhaltet! (Anm.: darüber hinaus ist der Kategorie B für das komplette Hoheitsgebiet gültig und von der Stärke der Motorisierung uneingeschränkt!)
Für Gäste, die eine Yacht chartern möchten, ist darüber hinaus eine Seefunklizenz erforderlich, da solche Wasserfahrzeuge der Ausrüstungspflicht unterliegen. KLeinere, offene Sportboote unterliegen nicht dieser Ausrüstungspflicht. Die entsprechende deutsche Funklizenz wird anerkannt